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   VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05   

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https://dejure.org/2006,33948
VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05 (https://dejure.org/2006,33948)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30.11.2006 - 2 A 429/05 (https://dejure.org/2006,33948)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30. November 2006 - 2 A 429/05 (https://dejure.org/2006,33948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Förderleistungen für eine Legasthenietherapie aus Mitteln der Jugendhilfe.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 SGB 8
    Anpassungsstörung; außerschulische Therapie; Eingliederungshilfe; Einzelförderung; Entwicklungsstörung; Grundschule; HSP 5-7; Intelligenz; Intelligenztest; Jugendhilfe; Kostenübernahme; Legasthenie; Legasthenietherapie; Lese-Rechtschreibschwäche; Rechtschreibstörung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 142/05

    Eingliederungshilfe; Kosten; Kostenübernahme; Legasthenie; Legastheniebehandlung;

    Auszug aus VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05
    Demgegenüber seien die Anforderungen, die die Kammer einer Annahme einer Teilhabegefährdung zugrunde lege und die im Grundsatzurteil vom 26.01.2006 ( 2 A 142/05) dargelegt seien, überspannt.
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 38.97

    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung

    Auszug aus VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05
    Dies ist z. B. bei einer auf Versagensängsten beruhenden Schulphobie, einer totalen Schul- und Lernverweigerung, die zum Rückzug aus jedem sozialen Kontakt und der Vereinzelung in der Schule geführt hat bzw. zu führen droht der Fall (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.1998 - 5 C 38.97 -, FEVS 49, 487 ff.).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93

    Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen

    Auszug aus VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, endet hier der Entscheidungszeitraum des Gerichts (vgl. Urteil der Kammer vom 29.6.2006 -2 A 155/05-, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 -5 C 30.93-, FEVS 46, 94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2002 - 12 A 5322/00

    Erstattung von für die Betreuung eines Kindes in einem

    Auszug aus VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05
    Zum anderen handelt es sich bei den in § 3 Eingliederungshilfe-Verordnung aufgeführten Begriffen um erwachsenenspezifische Begriffe, die zudem aus fachlicher Sicht mittlerweile überholt scheinen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 20.02.2002 - 12 A 5322/00 -, NDV-RD 2002, 84; Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 35 a KJHG Rn. 14; Fahlbusch, Gutachten vom 04.01.2005 für den DV "Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendhilfe mit Autismus", jeweils m.w.N).
  • OVG Bremen, 14.06.2006 - 2 A 155/05

    Altersteilzeit; Unterrichtsermäßigung aus Altersgründen; Lehrer

    Auszug aus VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, denn in Fällen, in denen um die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII gestritten wird, endet hier der Entscheidungszeitraum des Gerichts (vgl. Urteil der Kammer vom 29.6.2006 -2 A 155/05-, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 8.6.1995 -5 C 30.93-, FEVS 46, 94).
  • VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05

    Aufgabenwahrnehmung: Auslagerung; Behinderung, seelische; Freier Träger der

    Auszug aus VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 429/05
    Insoweit hat das Gericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 26.01.2006 -2 A 161/05- (veröffentlicht in der Internetentscheidungssammlung des Nds. Oberverwaltungsgerichts) ausgeführt:.
  • VG München, 24.04.2013 - M 18 K 12.819

    Fehlendes Integrationsrisiko

    Alternativ empfehle sich eine Diskrepanz von mindestens 1, 5 Standardabweichungen zwischen dem relativ höheren IQ und dem niedrigen Lese- und Rechtschreibtest (zur Heranziehung der Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vgl. VG München, U.v. 13.11.2002 - M 18 K 01.5481 - juris Rn. 30; zur T-Wert-Differenz zur allgemeinen Intelligenz vgl. VG Hamburg, U.v. 24.11.2009 - 13 K 4032/07 - juris Rn. 30; VG Göttingen, U.v. 26.1.2006 - 2 A 161/05 - juris Rn. 35 ff.; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 35).

    Erforderlich ist insofern eine nachhaltige Einschränkung der sozialen Funktionsfähigkeit des Betroffenen (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris Rn. 12; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).

    Insofern ist bei Schulproblemen, die auch viele andere Kinder haben, z.B. bei Gehemmtheit, Versagensängsten oder Schulunlust, ein Integrationsrisiko nicht (zwingend) gegeben (VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).

    Da vorliegend allein die Gewährung einer bislang noch nicht begonnenen, schon bei Antragstellung für eine gewisse Zeit und Dauer vorgesehenen einheitlichen Hilfemaßnahme in Form von Legasthenietherapie für die Zukunft begehrt wird und das Gericht das Vorliegen eines Integrationsrisikos im Sinne von § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII ohne Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums des Beklagten vollumfänglich überprüfen darf, ist jedenfalls für die Beurteilung des Integrationsrisikos die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend und der Entscheidungszeitraum des Gerichts endet diesbezüglich nicht wie bei laufenden Hilfemaßnahmen mit der letzten Behördenentscheidung (vgl. VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 18; VG München, U. v. 23.5.2007 - M 18 K 05.5191 - juris Rn. 22).

  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2797

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

    Erforderlich ist insofern eine nachhaltige Einschränkung der sozialen Funktionsfähigkeit des Betroffenen (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris Rn. 12; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).

    Insofern ist bei Schulproblemen, die auch viele andere Kinder haben, z.B. bei Gehemmtheit, Versagensängsten oder Schulunlust, ein Integrationsrisiko nicht (zwingend) gegeben (VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).

  • VG München, 15.10.2014 - M 18 K 13.3666

    Dyskalkulietherapie; fehlendes Integrationsrisiko

    Erforderlich ist eine nachhaltige Einschränkung der sozialen Funktionsfähigkeit des Betroffenen (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris RdNr. 12; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris RdNr. 38).

    Insofern ist bei Schulproblemen, die auch viele andere Kinder haben, z.B. bei Gehemmtheit, Versagensängsten oder Schulunlust, ein Integrationsrisiko nicht (zwingend) gegeben (VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris RdNr. 38).

  • VG Saarlouis, 03.04.2017 - 3 K 2311/16

    Erstattungsanspruch des gem. § 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nachrangig verpflichteten

    In den bei dem Beigeladenen festgestellten Verhaltensauffälligkeiten liegt eine nachhaltige Einschränkung der sozialen Funktionstüchtigkeit i. S. d. § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VIII. Zwar ist nicht jeder abweichende Gesundheitszustand - z. B. bloße Schulängste auf Grund schulischer Probleme, die auch andere Kinder teilen - relevant und als Störung anzusehen, die eine seelische Behinderung evoziert.(vgl. OVG Münster, U. v. 14.04.1999, FEVS 51, 2000; VG Göttingen, U. v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 Juris; Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB, 05/15, § 35a SGB VIII, Rn. 26.) Der Beklagte hat aber nicht bloße Sekundärerscheinungen wie Schulunlust, Gehemmtheit oder Versagensängste.
  • VG München, 17.04.2013 - M 18 K 11.2795

    Integrationsrisiko; Geeignetheit und Erforderlichkeit einer

    Erforderlich ist insofern eine nachhaltige Einschränkung der sozialen Funktionsfähigkeit des Betroffenen (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris Rn. 12; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).

    Insofern ist bei Schulproblemen, die auch viele andere Kinder haben, z.B. bei Gehemmtheit, Versagensängsten oder Schulunlust, ein Integrationsrisiko nicht (zwingend) gegeben (VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).

  • VG München, 15.05.2013 - M 18 K 11.6207

    Geeignetheit und Erforderlichkeit einer Eingliederungshilfemaßnahme;

    Erforderlich ist insofern eine nachhaltige Einschränkung der sozialen Funktionsfähigkeit des Betroffenen (OVG Münster, B.v. 28.10.2011 - 12 A 1174/11 - juris Rn. 12; VG Göttingen, U.v. 30.11.2006 - 2 A 429/05 - juris Rn. 38).
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